Rechte und Pflichten des Unternehmers
Der Geschäftsherr muss die Provisionen bezahlen und die vermittelten Geschäfte durchführen. Nach Abschluss des Handelsvertreterverhältnisses muss der akquirierte Kundenstamm durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden, sofern der Unternehmer in dern Zukunft Vorteile aus dieser Kundenbeziehung hat.
Der Unternehmer hat darüber hinaus umfangreiche Kontroll-, Überwachungs- und Weisungsbefugnisse.