Nachvertragliche Regelungspunkte

Ein guter Handelsvertretervertrag sollte jedoch auch dem typischen - leider sehr prozess- und kostenintensiven - nachvertraglichen Konfliktpotential derartiger Vertragsbeziehungen für den Fall der Trennung der Vertragsparteien vorbeugen:

  • der Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung,
  • einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot,
  • dem Ausgleichsanspruch nach Beendigung.

Wettbewerbsverbot - Konkurrenzklausel

Eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit generell beschränkt wird, ist unwirksam.

 

 

 

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