Nachvertragliche Regelungspunkte
Ein guter Handelsvertretervertrag sollte jedoch auch dem typischen - leider sehr prozess- und kostenintensiven - nachvertraglichen Konfliktpotential derartiger Vertragsbeziehungen für den Fall der Trennung der Vertragsparteien vorbeugen:
- der Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung,
- einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot,
- dem Ausgleichsanspruch nach Beendigung.
Wettbewerbsverbot - Konkurrenzklausel
Eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit generell beschränkt wird, ist unwirksam.