Der Handelsvertretervertrag als Allgemeine Gechäftsbedingung (AGB)
Die oftmals mit einseitiger Interessenlage vorvormulierten Verträge von Unternehmens- bzw. Industrie- und Handelsverbänden sind meist nicht nur wegen der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich anfällig, sie provozieren zumeist auch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit rechtliche Konflikte im Zuge der Auflösung der Handelsvertretervertragsbeziehung.
Fehlende Anpassung der AGBs
Oftmals werden auch solche Formulierungmuster auch nicht auf die Anwendbarkeit in Bezug auf die konkrete Geschäftsbeziehung hinterfragt und es findet in aller Regel eine notwendige Anpassung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Branche und der Handelsgepflogenheiten nicht statt.
Rechtliche Konsequenz
Werden Verträge geschlossen, die Handelsvertreterrechte explizit ausschließen, kann in der Regel von sittenwidrigen und somit ungültigen Klauseln ausgegangen werden, wobei in diesen Fällen ersatzweise eine Vereinbarung gilt, die als verkehrsüblich angesehen werden kann.