"One contract fits all" - ein Handelsvertretervertrag für alle Länder?

Der oft von Unternehmen geäußerte Wunsch  eines  einheitlich regelnden Formularvertrages für Handelsvertreter  ist aufgrund der Eigenheiten der nationalen Rechtsordnungen im außereuropäischen Ausland nicht möglich. Zwingende gesetzliche Regelungen dürfen nicht umgangen oder einfach ignoriert werden.

"Eigengestrickte" vertragliche Regelungen durch die Parteien selbst entgegen dieser Regel führen zwangsläufig zu einem enormen rechtlichen Konfliktpotential mit erheblichen Kosten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenwahrnehmung.

 

 

 

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