Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Teil der anwaltlichen Selbstverwaltung. Als Dachorganisation übt sie keine Kontrollfunktion gegenüber einzelnen Rechtsanwälten aus, sondern ist vielmehr Interessenvertreter der Anwaltschaft insgesamt. Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und für die unabhängige Stellung der Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat ein. Die Mitgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs ist dabei ihre Kernaufgabe.