Geltung ausländischen Rechts für den Vertrag mit dem ausländischen Partner
In den Rechtsbeziehungen von internationalen Wirtschaftspartnern gilt nicht in jedem Fall deutsches Recht. Die Gültigkeit einer ausländischen Rechtsordnung kann sich entweder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung der Geschäftspartner ergeben oder kann sich auch aus dem Gesetz ergeben.
Geltung ausländischen Rechts nach deutschem Internationalem Privatrecht
Aufgrund des deutschen Internationalen Privatrechts kann für die Rechtsbeziehung eine ausländische Rechtsordnung durch Verweisung gültig sein. Insbesondere im Dienstleistungsbereich verweist des deutsche Internationale Privatrecht in aller Regel auf ausländische Rechtsordnungen.
Gültigkeit von ausländischen Verzugs- und Verjährungsregeln
Hieraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Abwicklung der Forderungsgeltendmachung. Andere Rechtsordnungen regeln nämlich den Schuldnerverzug und beispielsweise die Verjährung der Forderungen inhaltlich anders als das deutsche Recht.
Konsequenzen für die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung des Forderungseinzugs
Da die deutschen Gerichte den Inhalt dieser Rechtsvorschriften nicht kennen, werden im Streitfalle Gutachten eingeholt. Der Gläubiger hat einen Kostenvorschuss auf diese in der Regel kostenintensiven Gutachten zu zahlen, wenngleich der Schuldner auch diese Kosten im Erfolgsfalle zu erstatten hat.
Falls in Ihrer Geschäftsbeziehung ausländisches Recht zur Anwendung kommt, können auch wir lediglich eine gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Situation einholen und auf dieser Basis tätig werden. Wir werden eine entsprechende Haftungsfreistellung mit Ihnen vereinbaren