Erstattungspflicht des Schuldners für Anwalts- und Gerichtsgebühren

  • Der Schuldner muss die Kosten der außergerichtlichen und falls notwendig auch der gerichtlichen Kosten nur dann tragen wenn er sich im Zahlungsverzug befindet.
  • Deswegen ist es für den Gläubiger äußerst wichtig zu wissen, wie und wann er den Schuldnerverzug rechtswirksam und beweisbar herbeiführen kann.
  • Genauso wichtig ist jedoch in der Praxis, dass der Gläubiger auch beweisen kann, dass er entweder die Rechnung oder eine Mahnung an den Schuldner geschickt hat und er das genaue Empfangsdatum des Schuldner auch rechtswirksam dokumentieren kann.

Eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher in jedem Fall notwendig.


 

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