Honorarvereinbarung
Wir werden mit Ihnen für die außergerichtliche Abwicklung Ihres Inkassofalles in der Regel eine faire schriftliche Gebühren- und Honorarvereinbarung abschließen, deren Stundensatz sich nach dem Umfang und der zu erwartenden Komplexität der Angelegenheit richtet.
Bitte beachten Sie, dass Vorbereitungs- und Besprechungszeiten ebenfalls in die Kalkulation mit einzubeziehen sind.