Weiteres rechtliches Vorgehen nach einer erfolgten Stellungnahme des Schuldners

Je nach Qualität der Reaktion des Schuldners ist abzuwägen, wie weiter vorgegangen werden kann. Hierbei ist es sinnvolll, das weitere strategische rechtliche Vorgehen aus dem Horizont des Schuldners aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen einzuschätzen und abzuwägen.

Strategie des Zeitgewinns

Oftmals versuchen Schuldner, einfach nur Zeit zu gewinnen, um den aktuellen finanziellen Status entweder zu wahren oder jedenfalls keine Verschlimmerung herbeizuführen. In vielen Fällen haben die Schuldner aufgrund der Geduld des Gläubigers die zeitliche Nähe zur Verjährung erreicht und versuchen in der weiteren Folge, über Verjährungsfrist hinaus zu kommen, um dann die Einrede der Verjährung zu erheben. Die Kunst besteht darin, dies zu erkennen und die notwendigen rechtliche Schlüsse hieraus zu ziehen.

Falls sich keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass der Schuldner Zahlungen leisten wird, ist es angeraten, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anhaltspunkt für eine tatsächliche Zahlungswilligkeit und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist eine sofortige vorbehaltslose Ratenzahlung.

Ratenzahlungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis

Bei einer positiven Reaktion des Schuldners sollten liquiditätserhaltende Gesichtspunkt im Vordergrund der Erwägungen des Gläubigers stehen, d.h. dem Schuldner sollte es ermöglicht werden, weiter Geschäfte zu machen und somit liquide Mittel zu erhalten bzw. weiter zu erwerben.

Der Abschluss von vorbehaltslosen Ratenzahlungsvereinbarungen und die anschließende Überwachung der Ratenzahlungen ist bei unsicherem finanziellen Status des Schuldners oftmals eine wirtschaftlich sinnvolle Option, die sorgfältig abgewogen werden muss.

Für den Abschluss dieser vorbehaltslosen Ratenzahlungsvereinbarung fällt eine weitere Anwaltsgebühr an.

 

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