Keine Reaktion des Schuldners auf das anwaltliche Mahnschreiben
Sofern jegliche Reaktion des Schuldners ausbleibt, empfehlen wir die unverzüglich Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.
Einleitung Insolvenzrechtliche Schritte
Bei einer Zahlungsunfähigkeit von 10 Prozent der fälligen Forderungen nimmt die deutsche Rechtsprechung Zahlungsunfähigkeit und daher Konkursreife an. Diese Schwelle kann bereits mit 5 Prozent überschritten sein, wenn der Schuldner sich in einer Krise befindet.
Erst wenn feststeht, dass überhaupt keine Forderungen in der Einzelzwangsvollstreckung zu realisieren sind, ist als letzter Schritt die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren anzuraten oder aber ein Antrag auf eidesstattliche Versicherung zu stellen.
Strafrechtliche Schritte
Es stehen in dieser Situation ebenfalls noch abschließende strafrechtliche Optionen zur Verfügung, die ergriffen werden können und in einem nicht unbeträchtlichen Umfang trotz behaupteter Zahlungsunfähigkeit zu einer wenigsten teilweisen Regulierung der Forderung führen.