Anwaltliches Mahnschreiben

Viele Schuldner sind einzig und allein bestrebt, Zeit zu gewinnen, um sich durch verzögerte Zahlungen einen preisgünstigen bzw. kostenlosen Kredit zu verschaffen. Auf die Mahnungen des Gläubigers allein wird oft nicht reagiert - zumal dieser oft wichtige Rahmenbedingungen außer Acht lässt und die ergriffenen Schritte rechtlich nicht wirksam sind.

Insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der eine ultimative schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung an den Schuldner erwirkt, hat für diesen oft eindeutige Signal- und Alarmwirkung. Hierdurch erkennt er, dass es jetzt ernst wird und dass der Gläubiger eine ernsthafte endgültige Regelung der offenstehenden Beträge wünscht, oder er erhebliche finanzielle Investitionen in die zeitliche Verzögerung und/oder Verteidigung gegen die Forderung erbringen muss.

Zweites anwaltliches Aufforderungsschreiben

Sofern der Schuldner nach dem Ablauf der Zahlungsfrist des ersten anwaltlichen Mahnschreibens keine Reaktion gezeigt hat, wird ein weiteres, deutlicher und dringlicher formuliertes anwaltliches Schreiben an den Schuldner ergehen, das keinen Zweifel daran lässt, dass jetzt unmittelbar die Einleitung gerichtlicher Schritte erfolgen wird.

 

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