Entwicklungsverträge

  • Entwicklungsverträge (Development Agreements) werden für die Entwicklung von Hardware oder Software eines Unternehmens geschlossen, wobei dies auf Bestellung und Kosten des Beauftragenden erfolgt und beinhaltet Regelungen über sämtliche Rechte an der fertigen Entwicklung wie Lizenzen, Patente usw. Wichtig ist insbesondere die Regelung eines Zeitplans - entweder mit Bonus System oder Vertragsstrafen.

Joint Development Agreements (gemeinsame Entwicklung)

  • werden für Entwicklungsaktivitäten von zwei oder mehr Parteien geschlossen.

ODM-Verträge

  • sind dadurch gekennzeichnet, dass sowohl Entwicklung (nach einer genauen Spezifikation des Bestellers) als auch Herstellung der gekauften Ware vom Hersteller übernommen wird. Daher fließen hier Entwicklung und die Produktion von Vertragsgegenständen ineinander.

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
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