Definition
Für den Fall des Bestehens gewerblicher Schutzrechte kann der Inhaber dem Vertragspartner Nutzungs- und Verwertungsrechte für das geschützte Werk zugestehen.
Vertragsinhalt
Im Lizenzvertrag wird vertraglich festgelegt, in welcher Weise, in welchem Umfang und zu welchen finanziellen Bedingungen der Vertragspartner das Werk nutzen darf.