Definition

Für den Fall des Bestehens gewerblicher Schutzrechte kann der Inhaber dem Vertragspartner Nutzungs- und Verwertungsrechte für das geschützte Werk zugestehen.


Vertragsinhalt

Im Lizenzvertrag wird vertraglich festgelegt, in welcher Weise, in welchem Umfang und zu welchen finanziellen Bedingungen der Vertragspartner das Werk nutzen darf.


 

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