Ermittlung fehlender Schuldnerdaten ist spätestens jetzt notwendig

Notwendige Voraussetzung für die Zustellung offizieller Dokumente wie z. B. dem anwaltlichen Mahnschreiben und besonders im gerichtlichen Verfahren ist eine zustellungsfähige gültige Anschrift des Schuldners.

Besonders bei zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Schuldnern ist oftmals festzustellen, dass die notwendigen Informationen hierzu falsch sind bzw. teilweise oder vollständig fehlen.

Da Sie als Gläubiger veranwortlich und im späteren Verfahren auch beweispflichtig dafür sind, dass eine Zustellung rechtlich korrekt und wirksam erfolgt ist, muss die Informationsbasis hierzu exakt und zuverlässig sein.

Wir unterstützen Sie bei der Einholung anwaltlich offiziell zugänglicher Informationen bei Bundesbehörden, Landes- und kommunalen Behörden sowie den Industrie- und Handelskammern. Sofern die sich hieraus ergebenden Informationen nicht ausreichend sind, kann die Einschaltung einer Wirtschaftsdetektei notwendig werden.

 

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