Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen und kleinere Firmen bei Export- oder Importgeschäften im grenzüberschreitenden und europäischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erledigen in Fällen mit internationalem Bezug die außergerichtliche Korrespondenz fremdsprachig in Englisch, Französisch und Spanisch sowie ggf. die Korrespondenz mit den Anwälten vor Ort im Ausland.
Vertrags- und Wirtschaftsrecht für international tätige Firmen
Strategie, Verhandlung und Gestaltung von Verträgen bei nationalen sowie internationalen Import- und Exportgeschäften:
- im gesamten vertraglichen Bereich eines Unternehmens – von Einkaufsverträgen bis zu Verkaufsverträgen, Lizenz- und Kooperationsverträgen (Verträge und Handelsabkommen für nationale und internationale Geschäftsbeziehungen),
- über den ganzen vertraglichen Lifecycle: Definition von Vertragszielen, der Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik bis hin zur Vertragsgestaltung und dem fertigen Vertrag,
- in Eskalationsfällen während der gesamten Abwicklungsphase (delivery/after sales),
- außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor deutschen Gerichten.
Verhandlungsunterstützung und/oder -begleitung und Korrespondenz erfolgen auf Wunsch auch auf Englisch, Französisch oder Spanisch.
Anwaltliche Geltendmachung von überfälligen Unternehmensforderungen
- außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen international agierender Firmen vor deutschen Gerichten.
Vertriebsrecht der Handelsvertreter und Vertragshändler in Deutschland
- Rechtsbeziehungen von Handelsvertretern mit Unternehmen,
- Vertragsbeziehungen von Unternehmen mit Vertragshändlern,
insbesondere auch für ausländische Firmen in Deutschland.
Die anwaltliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Mandanten erfolgt:
- anlässlich von Vertragsverhandlungen,
- außergerichtlich sowie vor den deutschen Gerichten,
- in nationalen oder internationalen Schiedsgerichtsverfahren bei Schiedsgerichten.
Kontakt mit unserer Kanzlei
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