Wieso gibt es überhaupt einen Ausgleichsanspruch?

Der Ausgleichsanspruch ist eine der wichtigsten Regelungen im Recht der Handelsvertreter.

Der Handelsvertreter soll nach Beendigung der Vertragsbeziehungen den Ausgleichsanspruch deswegen erhalten, weil der Unternehmer durch die Aktivitäten des Handelsvertreters für den akquirierten Kundenstammin in aller Regel noch einen über den Kündigungszeitpunkt hinausgehenden zeitlich weiter wirkenden Vorteil aus den neuen oder erweiterten Kundenbeziehungen durch Folgegeschäfte hat, deren Grundlage der Handelsvertreter gelegt und aufgebaut hat.

Der Handelsvertreter, bei dem die Beendigung der Vertragsbeziehung meist mit einem Branchenwechsel einhergeht, erhält hierfür durch den Ausgleichsanspruch eine angemessene wirtschaftliche Kompensation für die Zeit nach Beendigung des Handeslvertretervertrages.

Fünf wichtige Voraussetzungen für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Das Handelsgesetzbuch macht das Bestehen eines Anspruchs in § 89b HGB von insgesamt fünf zwingenden Voraussetzungen abhängig:

  • Erfolgte Beendigung des Handelsvertretervertrages,
  • Der Handelsvertreter muss dem Unternehmer Kunden zugeführt haben oder die bereits bestehende Geschäftsverbindung wesentlich erweitert haben,
  • Der Unternehmer muss aus diesen vom Handelsvertreter neu geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Vertragsbeendigung wahrscheinlich erhebliche Vorteile haben,
  • Die Zahlung des Ausgleichs muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (wobei insbesondere die Provisionsverluste des Handelsvertreters betrachtet werden) der Billigkeit entsprechen,
  • Der Handelsvertreter muss den Ausgleich innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung geltend gemacht haben.

 

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