Beweisbarkeit der Zustellung von rechtlich wichtigen Dokumenten

Besonders wichtig für den Eintritt der Verzugsfolgen ist die Nachweisbarkeit der Zusendung der Rechnungstellung an den Schuldner unter einer wirksamen zustellfähigen Anschrift. Falls Sie es als Forderungsinhaber versäumt haben, durch postalische oder sonstige Maßnahmen die Zustellung der Rechnung beweisen zu können, zeigt es sich in der anwaltlichen Praxis, dass viele Schuldner eine solche Rechnung nie erhalten haben wollen.

Hieraus können sich schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen und Nachteile für Sie als Gläubiger ergeben. Aufgrund der nicht rechtswirksam erfolgten Zustellung kann zudem Verjährung der Forderung eintreten. Fehler in dieser Phase des Forderungsmanagements haben also vernichtende Folgen für das weitere Vorgehen gegen den Schuldner und können den Erfolg der Realisierung zumindest vehement gefährden bzw. ein weiteres rechtliches Vorgehen sogar unmöglich werden lassen.

Erst nach beweisbarer Zustellung der Rechnung und somit nachweisbarem Verzug können jedoch Mahnkosten für die anwaltliche Vertretung, Verzugszinsen sowie eventuelle sonstige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls keine anderweitige Fälligkeitsfrist vereinbart und/oder gesetzt wurde.

Um eine rechtlich beweisfähige Situation zu schaffen und den Verfall der Forderung durch Verjährung zu vermeiden, sollten Sie diesen rechtlich äußerst relevanten Schriftverkehr von vorneherein einem versierten spezialisierten Anwalt für Inkassoangelegenheiten überlassen.

Zustellungsnachweis bei Korrespondenz per email

Immer öfter erleben wir bei gerichtlichen Verfahren, dass Schuldner den Erhalt von bedeutsamen Erklärungen in email schlechtdings abstreiten.

Da die geschäftliche Kommunikation heute fast ausschließlich über email erfolgt, mass derjenige, der geschäftsrelante Aussagen über die vorgenommene Korrespenz per email macht, im Bestreitensfall auch beweisen können, dass der Gegner die betrefffenden emails auch erhalten hat.

Sofern der Gegner nicht eine Bestätigungsmail schickt, sind solche Zustellungen in der Regel IT-technisch kaum zu beweisen.

Zustellung per Einwurfeinschreiben als sicherster Weg

Zu empfehlen ist daher die Zustellung von rechtsrelevanten Dokumenten per Einwurfschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Noch besser ist die Zustellung per Boten, da in diesem Fall per Zeugenbeweis bewiesen werden kann, dass der Schuldner das Dokument auch tatsächlich erhalten hat.

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