Inhaltlich ordnungsgemäße kaufmännische Rechnungstellung erforderlich
Korrekter Inhalt von kaufmännischen Rechnungen
Das Gesetz stellt strenge inhaltliche Anforderungen an eine korrekte Rechnungslegung durch einen ordentlichen Kaufmanns.
Die kaufmännische und insbesondere auch steuerrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, insbesondere aufgrund der komplexen umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen, sollten vor Rechnungslegung mit Steuerberatern und/oder weiteren Finanzexperten sichergestellt werden. Im Falle eines Rechtsstreits wird die Rechnungslegung streng geprüft. Zu achten ist darauf, dass die Zustellung im Falle eines Bestreitens durch den Schuldner nachgewiesen werden kann.
Verzugseintritt
Spätestens 30 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung oder Rechnung kommt der gewerbliche Schuldner in Verzug. Damit werden anwaltliche Gebührenforderungen und Zinsen fällig.